Versicherungen

Für die Mitglieder unserer Vereine besteht über den Landesverband Bayerischer Kleingärtner ein Gruppenvertrag beim KVD Kleingarten-Versicherungsdienst (Versicherer: Baloise). Auf dieser Seite finden Sie, welche Versicherungen es gibt, was sie kosten und was im Schadensfall zu tun ist.

Für Pächterinnen und Pächter

Laubenversicherung: GBV und FED

Die Laubenversicherung besteht aus zwei Bausteinen, die Sie einzeln oder kombiniert abschließen können:

Grundversicherung

VersicherungVersicherungssummeJahresbeitrag
GBV Gebäude10.000 €15,00 €
FED Inhalt2.000 €18,00 €

Bruttojahresbeiträge inkl. Gebühr, Stand der Merkblätter 01.11.2025.

Höherversicherung

Reicht die Grundsumme nicht aus, kann sie in Schritten von 500 € erhöht werden. Sie legen die Versicherungssumme für Gebäude und Inhalt getrennt fest.

VersicherungBeitrag je weitere 500 €Höchste Gesamtsumme
GBV Gebäude1,00 €40.000 €
FED Inhalt2,00 €10.000 €

Rechenbeispiele (Jahresbeitrag = Grundbeitrag + Beitrag für die Höherversicherung):

BeispielGebäude (GBV)Inhalt (FED)Jahresbeitrag
Gebäude 20.000 €, Inhalt 4.000 €15 € + 20 × 1 € = 35 €18 € + 4 × 2 € = 26 €61,00 €
Gebäude 25.000 €, Inhalt 5.000 €15 € + 30 × 1 € = 45 €18 € + 6 × 2 € = 30 €75,00 €

Welche Versicherungssumme passt?

Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert entsprechen. Ist sie zu niedrig gewählt, droht eine Unterversicherung, und die Entschädigung wird im Schadensfall entsprechend gekürzt.

Gebäude: Maßgeblich ist der Neubauwert der Laube inklusive Fundament, Überdachungen, Anbau und Nebengebäuden. Der KVD empfiehlt als unverbindlichen Richtwert:

Inhalt: Maßgeblich ist der Neuwert des gesamten beweglichen Inhalts. Als Durchschnitt nennt der KVD etwa 5.000 €, davon ca. 1.000 bis 2.000 € für Gartengeräte und Maschinen und ca. 2.500 bis 3.500 € für Mobiliar. Ab einer Inhaltssumme von 4.000 € wird im Schadensfall keine Unterversicherung angerechnet. Mit steigender Inhaltssumme erhöhen sich außerdem einige Entschädigungsgrenzen (etwa für Werkzeuge, Akkus und Reparaturkosten nach Einbruch).

Den individuellen Wert können Sie mit den Rechnern auf der KVD-Website ermitteln (Laubenwertrechner und Laubeninhaltsrechner).

Zusatzversicherungen

Diese Bausteine können zusätzlich zur Laubenversicherung vereinbart werden:

ZusatzbausteinJahresbeitragHinweis
Inhalt genehmigter, freistehender Geräteschuppen7,00 € je 500 €Höchstversicherungssumme 10.000 €
Stromaggregate7,00 € je 500 €Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel
Solar-/Photovoltaikanlagen auf dem Laubendach10,00 € je 200 €Zubehör in der Laube nur mit entsprechender Höherversicherung des Inhalts

Genehmigte, freistehende Nebengebäude und Kunststoffgewächshäuser sind in der GBV nur dann mitversichert, wenn die Gebäudesumme im Rahmen der Höherversicherung um ihren Neuwert erhöht wird.

Genaue Bedingungen, Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse stehen in den Merkblättern.

Laufzeit und Kündigung
  • Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr, es gibt nur Jahresbeiträge.
  • Der Beitrag wird über Ihren Verein in Rechnung gestellt, der Verein meldet die Versicherten beim KVD an.
  • Kündigung in Textform an den Verein, mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Sonst verlängert sich die Versicherung um ein Jahr.
  • Nach einem Totalschaden erlischt die Versicherung und muss neu abgeschlossen werden.

Weitere Versicherung: Familien-Unfallversicherung

Der KVD bietet Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern außerdem eine Familien-Unfallversicherung an. Informationen dazu finden Sie beim KVD.

Merkblätter zum Download

Für Vereine

Kleingartenvereine und -verbände können beim KVD folgende Versicherungen abschließen. Die Beschreibungen, Leistungen und Beiträge finden Sie jeweils auf der KVD-Seite.

Für die Anmeldung der Vereinsmitglieder zur Laubenversicherung ist der jeweilige Vereinsvorstand zuständig. Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle des Stadtverbands weiter.

Schaden melden

So gehen Sie im Schadensfall vor

  1. Zustand nicht verändern. Räumen Sie nichts ab und entsorgen Sie nichts, außer für eine Notreparatur. Sonst lassen sich Ursache und Höhe des Schadens nicht mehr feststellen.
  2. Fotos machen. Der KVD braucht aussagekräftige Fotos des Schadens und eine Gesamtansicht der Parzelle.
  3. Bei Feuer, Explosion oder Einbruchdiebstahl sofort die Polizei informieren und sich die Anzeige bestätigen lassen.
  4. Schadenanzeige ausfüllen. Vollständig, leserlich, wahrheitsgemäß und eigenhändig unterschrieben, sonst wird sie nicht bearbeitet.
  5. Bestätigung einholen. Die Anzeige wird vom Vereinsvorstand bestätigt. Bei Schäden an der Laube (GBV) zusätzlich vom Stadtverband.
  6. An den KVD senden, mit Fotos und ggf. der Polizeibestätigung.
Feuer-, Sturm- und Hagelschäden bitte umgehend melden, da gegebenenfalls eine Besichtigung erforderlich ist.

Formulare zum Download

Die Formulare liegen beim KVD. Sind Sie unsicher, welches das richtige ist, fragen Sie Ihren Vereinsvorstand. Alle aktuellen Formulare finden Sie immer auch auf der Seite Schaden melden beim KVD.

Ausgefüllte Schadenanzeige senden an

KVD Geschäftsstelle für Kleingartenversicherungen
Kaiser-Wilhelm-Ring 12, 50672 Köln
Telefon: (0221) 91 38 12 14 · Fax: (0221) 91 38 12 13
E-Mail: info@kvd-versicherungen.de

Fragen zur Versicherung?
Stadtverband der Kleingärtner Fürth e.V., Sandweg 52, 90763 Fürth
Telefon: 0911 / 71 21 92 · E-Mail: kontakt@stadtverband-kleingaertner-fuerth.de
Geschäftszeiten: Montag 17:00 bis 19:00 Uhr (für Vorstände), Dienstag 17:00 bis 18:30 Uhr
Mehr Informationen: www.kvd-versicherungen.de